BKF Weiterbildungen

Weiterbildungen (Module) – Das BKrF QG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) regelt die Aus- und Weiterbildungspflicht der Berufskraftfahrern in Personen- und Güterverkehr. Jeder Fahrer muss innerhalb 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeiten diese 35 Stunden in 5 Einzelseminaren von jeweils 7 Stunden an von Ihnen frei wählbaren Terminen zu erwerben. Gerne können wir auch die Schulungen in Ihrem Hause abhalten.

Preise der Module pro Person: 79,00 €

inkl. Kaffee, Getränke und Brotzeit!