Fahranfänger mit einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (keine Alkoholdelikte) innerhalb der zweijährigen Probezeit auf behördliche Anordnung hin an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
6 – 12 Teilnehmer
4 Sitzungen zu je 135 Minuten und zwischen der 1. und 2. Sitzung Beobachtungsfahrten (Fahrproben) in Gruppen, bei denen jeder Teilnehmer mindestens 30 Minuten fährt
mindestens 2, höchstens 4 Wochen
Das Aufbauseminar für Fahranfänger kostet 550,- €